Kreditkartenverlust und Kreditkartensperrung

Die Kreditkarte ist heute ein sehr sicheres Zahlungsmittel, was aber dennoch nicht ausschließt, dass Betrüger immer häufiger versuchen, die Kreditkarten anderer Personen missbräuchlich zu verwenden. Viele Verbraucher sind bereits sehr sicher im Umgang mit der Kreditkarte, und nutzen diese beispielsweise zum Bezahlen in Geschäften, an der Tankstelle oder in diversen Online-Shops im Internet. Doch was ist eigentlich zu tun, wenn die Kreditkarte einmal verloren geht oder wenn die Karte gestohlen worden ist? Im Fall eines Verlusts der Kreditkarte, sei es aufgrund eines Diebstahls oder durch Verlieren der Kreditkarte, sollte man zunächst sofort nach dem Bemerken des Verlustes die Karte sperren lassen. Die Sperrung kann auf zwei Wegen erfolgen, nämlich indem man seine Bank anruft, von der man die Kreditkarte erhalten hat, oder es ist auch möglich, einen zentralen Sperr-Notruf anzurufen. Dieser Sperr-Notruf ist für Kreditkarteninhaber 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche zu erreichen und ist unter der im gesamten Bundesgebiet einheitlichen Rufnummer 116 116 zu erreichen. Falls man sich im Ausland aufhält, ist die Landesvorwahl (0049) noch vorab zu wählen.

Die Kreditkartensperrung sollte natürlich möglichst sofort nach dem Verlust der Karte vorgenommen werden. Nach dem Anruf beim zentralen Sperr-Notruf wird der dortige Mitarbeiter zunächst herausfinden, wer der Emittent der verlorenen bzw. der gestohlenen Kreditkarte ist. Dazu sollte der Anrufer zumindest seine Kreditkartennummer wissen, hilfreich ist zudem auch noch das Verfallsdatum zu kennen. Anhand dieser Daten kann der Mitarbeiter den Emittenten heraus finden und man wird mit diesem verbunden. Der Kreditkarten Emittent nimmt dann letztendlich die Sperrung der Kreditkarte vor. Nach erfolgter Sperrung haftet der Kreditkarteninhaber dann nicht mehr für Schäden, die eventuell durch eine missbräuchliche Verwendung entstehen könnten. Ereignet sich ein solcher Schaden zwischen Diebstahl bzw. Verlust und der Sperrung der Kreditkarte, so muss der Karteninhaber je nach Kreditkartenanbieter derzeit einen Eigenanteil an diesem Schaden von bis zu 150 Euro tragen. Durch die Veranlassung der Kreditkartensperrung ist der Kreditkarteninhaber somit vor größeren finanziellen Schäden abgesichert.

Die Kreditkartensperrung wirkt sich allerdings nur auf Kartenzahlungen mittels des PIN-Verfahrens aus, also bei möglichen Verfügungen am Geldautomaten und beim Bezahlen in Geschäften, die das PIN-Verfahren mit gleichzeitiger Online-Abfrage von Kreditkartensperren nutzen. Beim Unterschrifts-Verfahren und beim Zahlen im Internet "greift" die Kreditkartensperre nicht, weil hier keine Online-Abfrage erfolgt, ob eine Sperre vorliegt oder nicht, sondern die Vorlage der Kreditkarte bzw. die Angabe der Kreditkartennummer (im Internet) reicht, um den Zahlungsvorgang auszulösen. Daher ist es sehr wichtig, dass man seine Kreditkarte sofort nach Feststellen des Verlustes sperren lässt, damit man zumindest ab diesem Zeitpunkt aus der Haftung für finanzielle Schäden entlassen ist. Ansonsten könnte eine Nichtsperrung der Kreditkarte erhebliche finanzielle Folgen für den Kreditkarteninhaber nach sich ziehen.