Sicherheitsstandards bei Kreditkartenzahlungen

Kreditkarten werden schon lange Zeit von vielen Millionen Bürgern in Deutschland genutzt, und auch weltweit hält die Beliebtheit der Kreditkarten durchaus an. Es gibt aber auch eine Reihe von Verbrauchern, die der Nutzung einer Kreditkarte nach wie vor relativ kritisch gegenüber stehen. Der größte und am häufigsten genannte Kritikpunkt ist hier, dass die Sicherheit der Kreditkarten nicht ausreichend ist, sodass eine missbräuchliche Verwendung zum Schaden des Karteninhabers nicht ausgeschlossen werden kann. Generell ist dazu zunächst zu sagen, dass es sich bei der Kreditkarte insgesamt um ein sehr sicheres Zahlungsmittel handelt. Aber natürlich gibt es auch für Betrüger auf die eine oder andere Weise durchaus Gelegenheiten, die Kreditkarte missbräuchlich zu verwenden. Wenn man also versucht zu beschreiben, wie es um die Sicherheit von Kreditkarten aktuell bestellt ist, dann sollte man zunächst einmal danach differenzieren, auf welche Arten die Kreditkarte generell genutzt werden kann, also zum Bargeld verfügen am Geldausgabeautomaten, zum Zahlen in Geschäften mit PIN oder Unterschrift, sowie zum Bezahlen im Internet.

Wenn es um das Verfügen von Bargeld mittels der Kreditkarte geht, dann ist die Sicherheit sehr hoch, wie es auch beispielsweise bei der EC-Karte der Fall ist. Ohne die zur Karte gehörige PIN zu besitzen, ist eine Verfügung am Geldautomaten nicht möglich. Dennoch ist aber auch in diesem Bereich ein Missbrauch möglich, nämlich wenn Geldautomaten manipuliert werden oder Lesegeräte dort angebracht werden, die Kartendaten und/oder PIN ausspionieren. Das ist allerdings dann kein spezielles Sicherheitsrisiko der Kreditkarte, sondern ein allgemein vorhandenes Risiko beim Geld verfügen am Geldautomaten. Mit dem Bezahlen in Geschäften verhält es sich zum Teil ähnlich. Zum Teil deshalb, weil es hier zwei unterschiedliche Systeme gibt. So arbeiten manche Geschäfte ebenfalls mit der PIN als Legitimation bei Verfügungen mit der Kreditkarte, während andere Akzeptanzstellen das Unterschrifts-Verfahren nutzen. Das PIN-Verfahren ist demnach genauso sicher wie das Verfügen am Geldautomaten, und auch das Unterschrifts-System ist für den Karteninhaber nur scheinbar unsicherer. Zwar lässt sich die Unterschrift auf der Rückseite der Kreditkarte relativ einfach von Profi-Betrügern nachmachen, jedoch haftet dann nicht der Karteninhaber für entstandene Schäden. Denn die Akzeptanzstelle ist im Grunde verpflichtet, sich den Ausweis vorzeigen zu lassen. Verzichtet das Geschäft darauf, geschieht das auf eigenes Risiko.

Wenn man von einer noch ausbaufähigen Datensicherheit bzw. Verwendungssicherheit der Kreditkarte sprechen kann, dann ist das vor allem beim Bezahlen im Internet der Fall. Denn hier ist es bei sehr vielen Online Shops und anderen Akzeptanzstellen im Internet so, dass dort lediglich durch Eingabe der Kreditkartennummer und des Verfallsdatums bezahlt werden kann. Diese Daten kann natürlich jeder Dieb oder Finder einer Kreditkarte direkt von der Karte ablesen oder auch ausspionieren, wenn der Karteninhaber beispielsweise zuvor in Geschäften mit der Kreditkarte gezahlt hat. Zwar gibt es mittlerweile noch ein zusätzliches Sicherungssystem in Form einer dreistelligen Prüfziffer, die man bei vielen Online Shops nun bei Kreditkartenzahlungen zusätzlich angegeben muss, allerdings ist eben auch diese Prüfziffer für jede Person ersichtlich, welche die Kreditkarte in Händen hält. Generell sollte man zudem im Internet darauf achten, dass man Kreditkartenzahlungen ausschließlich über eine sichere Verbindung vornimmt, was am Beginn der Adresszeile der Webseite durch die Kombination "https" zu erkennen ist.